Wahlarzt
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Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse und der BVAEB.

Es besteht jedoch ein Kassenvertrag mit der SVS und KFA.

Die Honorare werden direkt zwischen Ihnen als Patient und mir als Arzt verrechnet. Sie haben als Patient das Recht auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars. Wir übernehmen gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Kassentarifes – nicht der bezahlten Summe).